Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat 2025 erstmals durchgerechnet, was KI für den deutschen Arbeitsmarkt bedeutet. Nach 15 Jahren gibt es im KI-Szenario rund 790.000 Arbeitsplätze, die es ohne KI nicht gäbe, und es fallen rund 790.000 weg, die es ohne KI noch gäbe. Die Beschäftigung bleibt in der Summe fast stabil, die Wertschöpfung liegt kumuliert um 4,5 Billionen Euro höher. KI vernichtet den Arbeitsmarkt also nicht, sie sortiert ihn um. Die deutsche Schwachstelle ist dabei nicht die Technik, sondern der fehlende systematische Kompetenzaufbau. Und seit Februar 2025 gibt es dazu auch eine Rechtspflicht.
Dieser Artikel ordnet die Studienlage ein, benennt das konkrete Risiko und beschreibt fünf Schritte für die Vorbereitung. Stand aller Angaben: 1. August 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Beschäftigung bleibt in der Summe stabil, die Tätigkeiten verschieben sich stark. Betroffen sind erstmals vor allem Spezialisten- und Expertentätigkeiten, nicht die einfachen.
- Auf eine KI-Entwicklerrolle kommen in Deutschland rund sieben Anwenderrollen. Die Nachfrage entsteht in den Fachabteilungen.
- Artikel 4 der KI-Verordnung ist eine Pflicht ohne eigenen Bußgeldtatbestand. Teuer wird nicht die fehlende Schulung, sondern die fehlende Auskunft an die Behörde und der Datenschutzvorfall.
- Das größte praktische Risiko ist Schatten-KI: Kundendaten in einem Dienst ohne Auftragsverarbeitungsvertrag.
- Für Weiterbildungen von mehr als 120 Stunden bei zugelassenen Trägern zahlt die Arbeitsagentur nach § 82 SGB III mit, bei Betrieben unter 50 Beschäftigten bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten.
Was die IAB-Zahlen sind und was sie nicht sind
Bevor die Zahlen kommen, gehört ihre Reichweite dazu. Das IAB rechnet in Erwerbstätigen und vergleicht zwei Modellrechnungen: ein Referenzszenario ohne beschleunigte KI-Einführung und ein KI-Szenario. Alle folgenden Werte sind Abweichungen zwischen diesen beiden Rechnungen, keine gemessenen Auf- und Abbauzahlen und keine Prognose für ein einzelnes Unternehmen.
Damit lässt sich die Richtung einordnen, aber keine Personalplanung begründen.
Was die Studien zeigen: Delle in der Mitte, Umbau nach Branchen
Der Wandel verläuft nicht gleichmäßig. Im ersten Jahr entsteht im Saldo ein Plus von rund 50.000 Arbeitsplätzen, weil Unternehmen Infrastruktur aufbauen und neue Geschäftsmodelle starten. Im fünften Jahr kippt der Effekt: Der Arbeitskräftebedarf liegt fast 100.000 Personen unter dem Referenzszenario, im zehnten Jahr rund 80.000. Erst zum Ende des Zeitraums gleichen neue Geschäftsmodelle das aus. Der Anpassungsdruck der mittleren Phase steht den meisten Unternehmen also noch bevor. Das McKinsey Global Institute erwartet ergänzend, dass bis 2030 in Deutschland bis zu drei Millionen Beschäftigte von einer Veränderung ihres Tätigkeitsbereichs betroffen sind, rund sieben Prozent der Gesamtbeschäftigung.
Der positive Endzustand hängt zudem an einer Bedingung. Das IAB weist ausdrücklich darauf hin: Gelingt es der deutschen Wirtschaft nicht, eigene KI-Geschäftsmodelle zu entwickeln, fällt der Arbeitsmarkteffekt über den gesamten Zeitraum deutlich negativer aus.
Auf Branchenebene sind IT- und Informationsdienstleister die größten Gewinner, mit rund 110.000 Erwerbstätigen mehr als im Referenzszenario. Ebenfalls im Plus liegen Erziehung und Unterricht. Der größte Verlierer sind die Unternehmensdienstleister mit rund 120.000 Erwerbstätigen weniger, darunter Sekretariats- und Schreibdienste sowie Call-Center. Auch Rechts- und Steuerberatung, Großhandel und öffentliche Verwaltung stehen auf der Abbauseite.
Bemerkenswert ist der Blick auf die Anforderungsniveaus. Das IAB nutzt dafür die vier Stufen der Klassifikation der Berufe: Helfer- und Anlerntätigkeiten (ohne oder mit einjähriger Ausbildung), Fachkrafttätigkeiten (mindestens zweijährige Berufsausbildung), komplexe Spezialistentätigkeiten (Meister, Techniker, Bachelor) und hoch komplexe Expertentätigkeiten (mindestens vierjähriges Studium). Gemeint ist die Komplexität der Tätigkeit, nicht der Abschluss der Person. Anders als bei früheren Automatisierungswellen trifft KI nicht die einfachen Tätigkeiten zuerst: Mittelfristig geht der Arbeitskräftebedarf auf Spezialistenniveau am stärksten zurück, langfristig sind vor allem Expertentätigkeiten betroffen. Weniger stark betroffen sind Helfer-, Anlern- und Fachkrafttätigkeiten. Schon 2022 arbeiteten 38 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Berufen, deren Tätigkeiten zu über 70 Prozent technisch ersetzbar sind, nach 34 Prozent im Jahr 2019, mit dem stärksten Anstieg ausgerechnet in IT-Berufen. Wissensarbeit ist damit erstmals das Zentrum des Wandels, nicht sein Rand.
Deutschland ist ein Anwendermarkt, und die IT-Branche merkt es zuerst
Das AI Jobs Barometer 2026 von PwC, eine Auswertung von über einer Milliarde Stellenanzeigen, zeigt, wo die Nachfrage entsteht. 2025 waren 1,3 Prozent aller deutschen Stellenanzeigen KI-bezogen, rund 125.000. Davon entfielen rund 109.400 auf Rollen, die KI in Fachprozessen einsetzen, und etwa 15.400 auf Entwicklerrollen, ein Verhältnis von rund sieben zu eins. In Berufen mit hoher KI-Exponierung kamen zwischen 2019 und 2025 im Schnitt rund 225 neue Kompetenzanforderungen je Beruf hinzu, in den weniger betroffenen Vierteln nur etwa 70. Die Lohnprämien für KI-Kompetenz liegen in den meisten Branchen über 20 Prozent, in der Spitze bei 39 Prozent, in den Finanzdienstleistungen misst PwC dagegen einen negativen Wert.
Zugleich zeigt die Auswertung eine deutsche Schwäche. Der Zusammenhang zwischen der KI-Betroffenheit eines Berufs und dem tatsächlichen Kompetenzwandel liegt hierzulande bei einer Korrelation von 0,02, also nahe null, während sich Kompetenzprofile in exponierten Rollen global deutlich schneller verändern. Deutsche Unternehmen führen KI ein, bauen die zugehörigen Fähigkeiten aber kaum systematisch auf.
Bei den IT-Dienstleistern ist der Umbau bereits messbar. Nach der Lünendonk-Erhebung 2026 arbeiteten 2025 erstmals seit über 20 Jahren weniger Menschen in der deutschen IT-Branche als im Vorjahr, ein Minus von 0,6 Prozent bei stagnierendem Markt. Unter Druck stehen Modelle mit Abrechnung nach Aufwand und großen Projektteams, denn genau diese Routinearbeit in Betrieb, Support und Delivery automatisiert KI zuerst. 77 Prozent der befragten Anwenderunternehmen erwarten bis 2027 eine deutliche Effizienzsteigerung durch KI.
Wenn Sie IT-Leistungen einkaufen, folgt daraus ein konkreter Punkt für die nächste Vertragsverlängerung: Bei Verträgen, die nach Aufwand abgerechnet werden, sinkt der Aufwand Ihres Dienstleisters, ohne dass Ihr Preis sinkt. Fragen Sie, welche Leistungen inzwischen automatisiert erbracht werden und wie sich das im Preis abbildet.
Neue Berufe durch KI: Aufgaben, noch keine Stellen
Die meisten neuen Zuschnitte tragen keine exotischen Titel. Wichtig für die Einordnung: Die folgende Übersicht listet Aufgabenbündel, nicht Planstellen. In einem Betrieb mit 100 Beschäftigten liegen sie regelmäßig bei zwei oder drei Personen zusammen, die das neben ihrer bisherigen Arbeit tun. Eigene Stellen entstehen erst dort, wo KI in der Leistungserbringung selbst steckt. Die Übersicht ist eine Einordnung aus Projekterfahrung, keine Statistik.
| Aufgabenbündel | Kernaufgabe | Typischer Hintergrund |
|---|---|---|
| KI-Verantwortlicher, AI Transformation Manager | Anwendungsfälle identifizieren, Einführung steuern, Schnittstelle zwischen Fachbereich und IT | Projekt- oder Prozessmanagement |
| KI-Beauftragter, AI-Governance-Manager | Richtlinien, Pflichten aus der KI-Verordnung, Risikobewertung, Dokumentation | Compliance, Datenschutz, IT-Recht |
| KI-Trainer, Enablement-Lead | Interne Schulungen, Prompt-Bibliotheken, Verbreitung in den Teams | Personalentwicklung, erfahrene Anwender |
| Agenten-Manager, Automatisierungskoordinator | KI-Agenten steuern, Ergebnisse prüfen, Prozesse überwachen | Service- und Betriebsmanagement |
| Daten-Kurator, Wissensmanager | Datenqualität sichern, Wissensbasen für KI-Systeme pflegen | Dokumentation, Qualitätsmanagement |
| AI-Service-Architekt (IT-Services) | KI-gestützte Managed Services für Kunden entwerfen | IT-Beratung, Systemintegration |
Zwei Beobachtungen dazu. Erstens bleiben reine Prompt-Engineering-Stellen die Ausnahme, das Formulieren guter Anweisungen entwickelt sich zur Grundkompetenz jeder Fachrolle. Zweitens verschiebt sich die menschliche Rolle vom Anwender zum Orchestrator, sobald KI-Agenten ganze Prozessketten übernehmen. Gefragt ist dann, wer Agenten anleiten, Ergebnisse kritisch prüfen und an den richtigen Stellen eingreifen kann.
Die Rechtspflicht: was gilt und was passiert, wenn Sie nichts vorweisen können
Seit dem 2. Februar 2025 verpflichtet Artikel 4 der KI-Verordnung Anbieter und Betreiber von KI-Systemen dazu, die KI-Kompetenz ihres Personals zu fördern. Betreiber ist nach Artikel 3 Nummer 4, wer ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet, außerhalb einer rein persönlichen, nicht beruflichen Tätigkeit. Seit dem 27. Juli 2026 gilt der Artikel in der Fassung der Digital-Omnibus-Verordnung: Ein bestimmtes Kompetenzniveau müssen Unternehmen ausdrücklich nicht garantieren. Ein Curriculum, Prüfungen oder Zertifikate verlangt die Verordnung nicht, die EU-Kommission empfiehlt, die durchgeführten Maßnahmen intern zu dokumentieren. Was das im Einzelnen bedeutet, steht in unserem Beitrag zur KI-Schulungspflicht nach Artikel 4.
Bleibt die Frage, die dort niemand beantwortet: Was passiert, wenn Sie nichts tun. Vier belegbare Antworten.
Artikel 4 hat keinen eigenen Bußgeldtatbestand. Er steht nicht in der Liste des Artikels 99 Absatz 4 der KI-Verordnung, und auch das deutsche Durchführungsgesetz, das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG), nennt ihn in seinem Bußgeldkatalog in § 15 nicht. Für eine unterlassene Schulung droht Ihnen nach heutigem Stand kein Bußgeld.
Die fehlende Auskunft dagegen ist bußgeldbewehrt. § 15 KI-MIG stellt es unter Geldbuße bis zu 50.000 Euro, wenn Sie der Marktüberwachungsbehörde die verlangten Informationen und Unterlagen nicht übermitteln oder ihr den Zugang verweigern. Das ist die eigentliche Untergrenze: Wenn die Behörde fragt, was Sie zur KI-Kompetenz getan haben, ist „nichts dokumentiert“ keine strafbare Antwort, „keine Antwort“ aber schon.
Die Behörde wird nicht nur auf Beschwerde tätig. Zuständig ist seit dem 29. Juli 2026 die Bundesnetzagentur als allgemeine Marktüberwachungsbehörde, daneben sektorale Aufsichten. Nach Artikel 85 der KI-Verordnung kann jede Person Beschwerde einreichen, auch ohne selbst betroffen zu sein, also auch ein ausgeschiedener Mitarbeiter oder ein Wettbewerber. Dafür gibt es nach § 8 KI-MIG eine zentrale Beschwerdestelle. Zugleich darf die Behörde nach Artikel 14 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/1020 Ermittlungen von sich aus einleiten, Unterlagen anfordern und Räumlichkeiten während der üblichen Geschäftszeiten betreten. Diese Vorschriften gelten ab dem 2. August 2026.
Praktisch heißt das: Legen Sie eine Ablage an, in der steht, wer wann woran geschult wurde, welche Werkzeuge im Einsatz sind und welche Regeln dafür gelten. Das ist kein Ordner für die Behörde, sondern die Antwort auf eine Frage, die Sie sonst nicht beantworten können.
Wie weit die Praxis davon entfernt ist, zeigen die Bitkom-Erhebungen 2025, drei getrennte Befragungen von Unternehmen und von Erwerbstätigen. In der Unternehmensbefragung setzen 36 Prozent der Unternehmen KI ein, nach 20 Prozent im Vorjahr. Nur 8 Prozent schulen alle Beschäftigten, 43 Prozent bieten gar keine KI-Schulungen an. In der Erwerbstätigenbefragung geben 70 Prozent an, kein Fortbildungsangebot zu erhalten. Feste Regeln für generative KI haben 23 Prozent der Unternehmen. Von den Unternehmen mit 20 bis 99 Beschäftigten stellen 23 Prozent ihren Leuten generative KI bereit, ab 500 Beschäftigten sind es 43 Prozent. Als größte Hemmnisse nennen die Unternehmen rechtliche Unsicherheit und fehlendes Wissen (je 53 Prozent) sowie fehlende personelle Ressourcen (51 Prozent).
Das teurere Risiko heißt Schatten-KI
Jeder zehnte Beschäftigte nutzt KI ohne Wissen des Arbeitgebers, so die Bitkom-Erhebung. Worin das Risiko konkret besteht, sagt die Zahl nicht, deshalb hier ausbuchstabiert.
Gibt eine Mitarbeiterin Kundendaten in einen öffentlichen KI-Dienst ein, mit dem Ihr Unternehmen keinen Auftragsverarbeitungsvertrag hat, ist das eine Übermittlung personenbezogener Daten an einen Dritten. Regelmäßig fehlt dafür die Rechtsgrundlage nach Artikel 6 DSGVO, und der Vertrag nach Artikel 28 fehlt ohnehin. Sitzt der Anbieter außerhalb der EU, kommt der Drittlandtransfer nach Artikel 44 ff. hinzu. Der Bußgeldrahmen für Verstöße gegen Artikel 28 und 33 liegt bei bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, für Verstöße gegen die Grundsätze und die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bei bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent, jeweils der höhere Wert. Ob der Vorgang zusätzlich nach Artikel 33 binnen 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde zu melden ist, hängt vom Risiko für die Betroffenen ab und ist im Einzelfall zu prüfen. Werden Kundendaten im Klartext an einen Anbieter ohne Vertrag gegeben, der Eingaben zum Training nutzt, spricht viel dafür.
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz hat dazu bereits am 13.11.2023 eine Checkliste veröffentlicht, die Funktionsaccounts, den Widerspruch gegen die Trainingsnutzung und das Verbot der Eingabe personenbezogener Daten empfiehlt. Sie ist kurz und bis heute der praktischste Einstieg.
Ein dokumentierter Fall zeigt, wie schnell das geht: Nachdem die Halbleitersparte von Samsung die ChatGPT-Nutzung für Arbeitszwecke freigegeben hatte, kam es Anfang 2023 innerhalb von rund 20 Tagen zu drei Vorfällen, darunter die Eingabe von als streng vertraulich eingestuftem Quellcode und eines Meeting-Protokolls. Samsung untersagte generative KI daraufhin im Mai 2023 auf allen Firmengeräten. Der Fall betrifft einen Konzern mit weit über 200.000 Beschäftigten, das ist kein Mittelstandsbeispiel. Einen vergleichbar dokumentierten Vorfall in einem deutschen mittelständischen Unternehmen konnten wir nicht finden, und das ist eher ein Hinweis auf die Meldelage als auf die Seltenheit.
Was daraus nicht folgt
Vier Schlüsse, die man aus diesen Zahlen ziehen könnte und die nicht tragen.
Schulung ist keine Ersatzstrategie für ein Geschäftsmodell. Das IAB knüpft den positiven Endzustand an eigene KI-Geschäftsmodelle der deutschen Wirtschaft, nicht an Weiterbildungsquoten. Ein Unternehmen, dessen Leistung durch Automatisierung günstiger wird, löst das Problem nicht dadurch, dass alle Beschäftigten ein Training besucht haben.
Die Rechtspflicht rechtfertigt kein überdimensioniertes Programm. Artikel 4 verlangt Maßnahmen, die zu den tatsächlich eingesetzten Werkzeugen passen. Ein Betrieb, in dem KI an zwei Arbeitsplätzen läuft, erfüllt die Pflicht mit deutlich weniger Aufwand als einer, der Kundendaten durch KI-Systeme schickt. Wer mehr kauft, als der Einsatz hergibt, kauft Aufwand, keine Sicherheit.
Schulung löst kein Datenschutzproblem. Geschulte Mitarbeitende, die weiterhin Kundendaten in einen öffentlichen Dienst geben, sind geschulte Mitarbeitende mit demselben Vorfall. Wirksam ist die Kombination aus technischer Sperre oder freigegebener Alternative, schriftlicher Regel und Schulung. Fehlt eine der drei, trägt die Konstruktion nicht.
Und wann ein Training die falsche Antwort ist. Wenn in Ihrem Haus noch nicht feststeht, welche Werkzeuge erlaubt sind und welche Daten sie sehen dürfen, ist eine Schulung verfrüht. Sie erzeugt dann Nachfrage nach einer Nutzung, die Sie nicht kontrollieren. Erst die Richtlinie, dann das Training. Und wenn Ihr eigentliches Problem Datenqualität, ein fehlendes Berechtigungskonzept oder ein ungeklärter Prozess ist, hilft Ihnen kein Trainingsanbieter, sondern jemand, der diese Grundlage in Ordnung bringt.
Fünf Schritte für die Vorbereitung
1. Bestandsaufnahme machen, ohne eine Überwachung daraus zu machen. Sie müssen wissen, welche KI-Dienste im Haus genutzt werden, auch die nicht genehmigten. Der naheliegende Weg, die Auswertung von Proxy- oder DNS-Protokollen, ist der heikelste. § 87 Absatz 1 Nummer 6 BetrVG gibt dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei technischen Einrichtungen, die zur Überwachung von Verhalten oder Leistung geeignet sind, und nach der Rechtsprechung genügt die objektive Eignung, eine Überwachungsabsicht ist nicht nötig. Protokolle mit Nutzer-, Geräte- oder IP-Bezug erfüllen das. Aggregieren Sie erst am Ende, ändert das nichts, wenn die Rohdaten personenbeziehbar erhoben wurden.
Der gangbare Weg führt deshalb über den Betriebsrat, nicht an ihm vorbei. § 90 Absatz 1 Nummer 3 BetrVG nennt den Einsatz künstlicher Intelligenz ausdrücklich als Gegenstand der Unterrichtung und Beratung, und zwar in der Planungsphase. Praktisch bewährt hat sich die Kombination aus einer anonymen Selbstauskunft der Teams, einer Amnestieregelung für die Vergangenheit und, falls technisch gemessen werden soll, einer vorher vereinbarten Betriebsvereinbarung, die Zweck, Umfang und Löschfristen festlegt. Wer ohne Vereinbarung misst, hat am Ende ein Mitbestimmungsverfahren und trotzdem keine Liste.
Zur Amnestie gehört, wer sie ausspricht. Eine Zusage, dass die bisherige Nutzung ohne arbeitsrechtliche Folgen bleibt, kann nur die Geschäftsführung geben, nicht die IT-Leitung und nicht der Datenschutzbeauftragte. Sinnvoll ist eine schriftliche, auf einen Stichtag befristete Erklärung an alle Beschäftigten, vorher mit dem Betriebsrat besprochen, weil sie sonst später bestritten wird. Für die IT-Leitung heißt das: Schritt 1 beginnt nicht mit einem Werkzeug, sondern mit einer Vorlage an die Geschäftsführung. Dass ein ungeregelter Zustand besteht, ist dabei der Normalfall und kein Versäumnis der IT. Die Bitkom-Zahlen oben belegen das.
Ein Randbefund dazu: Das Arbeitsgericht Hamburg hat am 16.01.2024 in einem Eilverfahren entschieden, dass keine Mitbestimmung nach § 87 BetrVG greift, wenn der Arbeitgeber die ChatGPT-Nutzung lediglich erlaubt, das Werkzeug aber nicht bereitstellt und die Beschäftigten private Konten im Browser nutzen. Es ist eine erstinstanzliche Eilentscheidung. Sobald Sie Protokolle auswerten, greift das Argument ohnehin nicht mehr.
2. KI-Richtlinie aufsetzen. Das ist der Schritt mit dem besten Verhältnis von Aufwand und Wirkung, und gut drei Viertel der Unternehmen haben ihn noch vor sich, denn feste Regeln für generative KI haben laut Bitkom nur 23 Prozent. Acht Punkte gehören mindestens hinein:
- Für wen und wo die Richtlinie gilt. Nennen Sie ausdrücklich das Homeoffice, private Endgeräte und private Konten, sonst regelt die Richtlinie genau den Fall nicht, der das Problem ist. Auch freie Mitarbeiter und Dienstleister, die in Ihrem Auftrag arbeiten, gehören hier hinein.
- Welche Werkzeuge sind freigegeben, und über welchen Zugang. Ein Geschäftskonto mit Vertrag statt privater Konten.
- Welche Daten dürfen hinein und welche nicht. Personenbezogene Kundendaten, Gesundheitsdaten, Zugangsdaten und Quellcode gehören auf die Negativliste, sofern kein geprüfter Dienst dafür bereitsteht.
- Welche Ergebnisse muss ein Mensch prüfen, bevor sie das Haus verlassen. Nennen Sie die Dokumenttypen, nicht das Prinzip.
- Wie wird gekennzeichnet, wenn KI im Spiel war, intern und gegenüber Kunden.
- Wer entscheidet über neue Werkzeuge, und in welcher Frist. Ohne diesen Punkt entsteht die nächste Schatten-KI.
- Was passiert bei einem Verstoß, und an wen meldet man einen Vorfall. Eine niedrige Meldeschwelle ist mehr wert als eine hohe Sanktion.
- Stand, Verantwortlicher und Wiedervorlage. Setzen Sie ein Datum auf das Dokument, benennen Sie, wer es pflegt, und legen Sie eine Prüfung nach spätestens zwölf Monaten fest. Bei diesem Thema veraltet eine Richtlinie ohne Wiedervorlage schneller, als sie geschrieben ist.
Stimmen Sie die Richtlinie mit Datenschutzbeauftragtem und Betriebsrat ab, bevor Sie sie verteilen. Zwei Seiten reichen.
3. Verantwortung zuweisen, in der Größe Ihres Betriebs. Das Minimum ist eine benannte Person mit Zeitbudget, nicht sechs neue Rollen. Sie führt die Werkzeugliste, entscheidet über Anfragen und pflegt die Dokumentation. Ab etwa der Größe, in der mehrere Abteilungen KI produktiv nutzen, kommt je Bereich ein Multiplikator dazu, der Fragen auffängt. Die Aufgabenbündel aus der Übersicht oben sind eine Landkarte für den Fall, dass Sie wachsen, keine Einkaufsliste.
4. Strukturiert schulen und die Förderung durchrechnen. Kombinieren Sie Grundlagen für alle mit rollenspezifischen Trainings, etwa für Buchhaltung, Vertrieb oder Service, und halten Sie die Teilnahme fest. Für Maßnahmen von mehr als 120 Stunden bei einem nach AZAV zugelassenen Träger beteiligt sich die Arbeitsagentur nach § 82 SGB III. Achtung bei der Lektüre des Gesetzes: Absatz 2 nennt den Anteil, den Sie tragen, Absatz 3 den Zuschuss, den Sie bekommen. Die beiden Reihen laufen gegenläufig.
| Betriebsgröße | Lehrgangskosten: Ihr Anteil | Entgeltzuschuss der Agentur |
|---|---|---|
| unter 50 Beschäftigte | in der Regel 0 Prozent | bis zu 75 Prozent |
| 50 bis 499 Beschäftigte | 50 Prozent | bis zu 50 Prozent |
| ab 500 Beschäftigte | 75 Prozent | bis zu 25 Prozent |
Zur Verbindlichkeit dieser Werte: Bei den beiden oberen Größenklassen nennt das Gesetz feste Anteile. Für Betriebe unter 50 Beschäftigten heißt es dagegen, von einer Kostenbeteiligung des Arbeitgebers „soll abgesehen werden“. Das ist eine Soll-Vorschrift, im Regelfall also volle Übernahme, aber keine Zusage für jeden Fall. Der Entgeltzuschuss nach Absatz 3 steht ebenfalls im Ermessen der Agentur. Nennen Sie intern deshalb eine Spanne und keine feste Zahl, bevor der Bescheid vorliegt.
Ein Rechenbeispiel für den Regelfall: Lehrgang 4.000 Euro über 150 Stunden, Entgelt für die Freistellungszeit 3.000 Euro. Ein Betrieb mit 30 Beschäftigten zahlt dann keinen Lehrgangsanteil und erhält 2.250 Euro Entgeltzuschuss, trägt also 750 Euro. Ein Betrieb mit 200 Beschäftigten zahlt 2.000 Euro Lehrgangsanteil und 1.500 Euro Entgeltrest, zusammen 3.500 Euro. Besteht eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag zur Weiterbildung, sinkt Ihr Lehrgangsanteil um fünf Prozentpunkte.
Nicht gefördert werden kurzfristige, rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen. Der Berufsabschluss muss in der Regel mindestens zwei Jahre zurückliegen, und die Person darf in den zwei Jahren vor Antragstellung nicht bereits nach dieser Vorschrift gefördert worden sein. Ob Ihre konkrete Maßnahme förderfähig ist, klären Sie vorab mit der Arbeitsagentur, nicht mit dem Anbieter.
5. Wirkung messen und nachsteuern. Prüfen Sie je Prozess die Zeitersparnis und stichprobenartig die Qualität der Ergebnisse. Ein Quartalsrhythmus reicht.
Häufige Fragen zu KI und Arbeitsmarkt
Welche neuen Jobs entstehen durch KI in Deutschland?
Vor allem Anwender- und Steuerungsaufgaben: KI-Verantwortliche, KI-Beauftragte für Governance, interne KI-Trainer, Agenten-Manager, Daten-Kuratoren sowie in IT-Services Architekten für KI-gestützte Dienstleistungen. Im Mittelstand entstehen daraus zunächst Aufgaben in bestehenden Rollen, keine eigenen Stellen. Laut PwC kommen auf eine Entwicklerrolle rund sieben Anwenderrollen.
Ersetzt KI Wissensarbeiter in Finanzen und IT?
KI ersetzt Tätigkeiten, selten ganze Berufe. Routineanteile in Buchhaltung, Verwaltung, Support und Administration werden automatisiert, Analyse, Prüfung und Steuerung gewinnen an Gewicht. Das IAB erwartet über 15 Jahre einen nahezu ausgeglichenen Saldo, mit einer Delle um das fünfte Jahr.
Sind wir Betreiber, wenn Mitarbeitende ohne unsere Erlaubnis KI nutzen?
Das ist offen. Artikel 3 Nummer 4 der KI-Verordnung knüpft an die Verwendung in eigener Verantwortung an. Ob diese vorliegt, wenn Beschäftigte über private Konten und ohne Erlaubnis arbeiten, hat weder die EU-Kommission geklärt noch ist es in der deutschen Fachliteratur ausdiskutiert, Stand 01.08.2026. Unstreitig ist die andere Richtung: Sobald Sie die Nutzung erlauben, bereitstellen oder erkennbar dulden, sind Sie Betreiber. Praktisch führt beides zur selben Handlung, nämlich die Nutzung zu regeln, statt sie offen zu lassen.
Was passiert, wenn wir gar nichts tun?
Für die unterlassene Schulung selbst sieht weder die KI-Verordnung noch das deutsche KI-MIG ein Bußgeld vor. Bußgeldbewehrt ist mit bis zu 50.000 Euro, wer der Marktüberwachungsbehörde verlangte Auskünfte oder den Zugang verweigert. Unabhängig davon bleiben die Datenschutzrisiken, und dort liegen die Bußgeldrahmen deutlich höher.
Wie verlässlich sind die 790.000 Arbeitsplätze?
Es ist eine Modellrechnung, die ein KI-Szenario mit einem Referenzszenario vergleicht, gerechnet in Erwerbstätigen über 15 Jahre. Die Zahl beschreibt die Differenz zwischen beiden Rechnungen, nicht eine gemessene Entwicklung.
Fazit
IAB, PwC, Lünendonk und Bitkom ergeben zusammen ein konsistentes Bild: KI verschiebt Tätigkeiten in großem Umfang, die Beschäftigung bleibt in der Summe stabil, und die deutsche Schwachstelle ist der fehlende systematische Kompetenzaufbau. Die dringlichste Aufgabe ist dabei nicht die Schulung, sondern die Regel, die ihr vorausgeht. Wer weiß, welche Werkzeuge im Haus laufen und welche Daten sie sehen dürfen, hat den größeren Teil des Risikos bereits bearbeitet.
Hinweis
Dieser Beitrag ordnet Studienlage und Rechtslage ein und ist keine Rechtsberatung. Ob und wie eine Pflicht Ihr Unternehmen trifft, hängt vom Einzelfall ab. Bei Zweifeln fragen Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Quellen
Stand aller Angaben: 1. August 2026.
- IAB-Forschungsbericht 23/2025: Künstliche Intelligenz, potenzielle Effekte für den deutschen Arbeitsmarkt. doku.iab.de
- IAB-Kurzbericht 5/2024: Substituierbarkeitspotenziale nach Anforderungsniveau, Datenstand 2022. doku.iab.de
- Bundesagentur für Arbeit: Anforderungsniveau der Berufe, Klassifikation der Berufe 2010. statistik.arbeitsagentur.de
- McKinsey Global Institute: A new future of work, 23.05.2024. mckinsey.de
- PwC AI Jobs Barometer 2026, Pressemitteilung vom 30.06.2026. pwc.de
- Lünendonk-Listen 2026: Markt für IT-Dienstleistungen stagniert, 16.06.2026. channelpartner.de
- Bitkom: Durchbruch für Künstliche Intelligenz, 15.09.2025. bitkom.org
- Bitkom: Ein Fünftel im Job zu KI geschult, 07.07.2025. bitkom.org
- Bitkom: Beschäftigte nutzen Schatten-KI, 21.10.2025. bitkom.org
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), insbesondere Artikel 3, 4, 85 und 99. eur-lex.europa.eu
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI) vom 08.07.2026, in Kraft seit 27.07.2026, Artikel 1 Nummer 5. eur-lex.europa.eu
- KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG), BGBl. 2026 I Nr. 223, in Kraft seit 29.07.2026, insbesondere §§ 2, 8, 11 und 15. gesetze-im-internet.de
- Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung, insbesondere Artikel 14. eur-lex.europa.eu
- Europäische Kommission: AI Literacy, Questions and Answers. digital-strategy.ec.europa.eu
- Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit: Checkliste zum Einsatz LLM-basierter Chatbots, 13.11.2023. datenschutz-hamburg.de
- § 87 Absatz 1 Nummer 6 und § 90 Absatz 1 Nummer 3 BetrVG. gesetze-im-internet.de
- Arbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 16.01.2024, 24 BVGa 1/24 (Eilverfahren). lto.de
- Samsung-Vorfall 2023, Berichterstattung. t3n.de und forbes.com
- § 82 SGB III, Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter. gesetze-im-internet.de

