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news-informatives · 7. Juli 2026 · 6 Minuten

KI-Schulungspflicht: Was Artikel 4 des EU AI Act von Unternehmen verlangt

Die KI-Kompetenz-Pflicht nach Artikel 4 des EU AI Act gilt seit Februar 2025 und betrifft fast jedes Unternehmen, das KI beruflich nutzt. Was die Regel verlangt, wen sie trifft und was Sie konkret tun sollten.

Autor

Stephan Hannach

Wenn das Thema EU AI Act in unseren Schulungen aufkommt, folgt fast immer derselbe Satz: „Das betrifft uns nicht, wir entwickeln ja keine KI.“ Beide Annahmen darin sind falsch.

Eine Pflicht aus der Verordnung gilt bereits seit dem 2. Februar 2025, und sie richtet sich nicht an eine Handvoll KI-Entwickler, sondern an praktisch jedes Unternehmen, dessen Beschäftigte ChatGPT, Microsoft Copilot oder Claude im Arbeitsalltag nutzen.

Gemeint ist die sogenannte KI-Kompetenz nach Artikel 4 der KI-Verordnung, offiziell Verordnung (EU) 2024/1689 [1]. In der Praxis hat sich dafür der Begriff KI-Schulungspflicht eingebürgert. Weil um diese Pflicht viele Halbwahrheiten kursieren, ordnen wir hier die Fakten ein: was der Text wirklich verlangt, wen er betrifft, seit wann er gilt und was Sie konkret tun sollten.

Was Artikel 4 verlangt

Der Wortlaut ist knapp. Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen „nach besten Kräften ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen sicherstellen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind“ [1][3]. Maßgeblich sind dabei das Vorwissen der Beteiligten, der Einsatzkontext und die Personen, auf die die Systeme angewendet werden.

Zwei Punkte sind entlastend. Erstens ist es eine Bemühenspflicht, kein garantiertes Ergebnis. Verlangt wird ein ernsthafter, angemessener Aufwand, nicht die Zertifizierung jedes Mitarbeiters. Zweitens gibt es kein vorgeschriebenes Curriculum. Was „ausreichend“ heißt, richtet sich nach Ihrer Organisation [2].

Wen es betrifft: fast jedes Unternehmen

Der entscheidende Begriff ist „Betreiber“. Die Verordnung definiert ihn als jede natürliche oder juristische Person, die ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet, außer die Nutzung erfolgt rein privat [1]. Sobald Ihr Team also ein KI-Werkzeug beruflich einsetzt, sind Sie Betreiber im Sinne des Gesetzes. Ob Sie die Software selbst gebaut haben, spielt keine Rolle.

Damit fällt der Großteil der deutschen Wirtschaft unter Artikel 4. Ein Steuerbüro, das Texte mit Copilot entwirft, eine Marketingabteilung, die Claude für Recherchen nutzt, ein Vertrieb, der ChatGPT für Angebotstexte einsetzt: alle drei sind Betreiber. Die Pflicht erstreckt sich zudem auf andere Personen, die in Ihrem Auftrag handeln. Die EU-Kommission zählt dazu ausdrücklich auch Auftragnehmer, Dienstleister und teils Kunden [2].

Seit wann sie gilt und wer kontrolliert

Hier entsteht die meiste Verwirrung, deshalb sauber getrennt. Die Pflicht selbst ist seit dem 2. Februar 2025 anwendbar [2][3]. Sie ist also kein Zukunftsthema, sondern bereits geltendes Recht.

Was erst später greift, ist die behördliche Durchsetzung. Für die Aufsicht sind die nationalen Marktüberwachungsbehörden zuständig, und deren Kontroll- und Sanktionsbefugnisse gelten ab dem 2. August 2026 [2]. In Deutschland soll nach aktuellem Stand die Bundesnetzagentur eine zentrale Rolle übernehmen. Das dafür nötige Durchführungsgesetz hat der Bundestag am 11. Juni 2026 beschlossen; der Bundesrat muss noch zustimmen. Bei der Bundesnetzagentur soll eine zentrale Koordinierungsstelle für die KI-Verordnung entstehen [5].

Praktisch heißt das: Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025, die systematische behördliche Kontrolle greift ab dem 2. August 2026.

Was „ausreichende KI-Kompetenz“ konkret heißt

Weil kein fester Lehrplan existiert, hat die EU-Kommission in einem öffentlichen Frage-und-Antwort-Katalog konkretisiert, worauf es ankommt [2]. Die Beschäftigten sollen ein grundlegendes Verständnis davon haben, was KI ist und wie sie funktioniert, die Chancen und Risiken der eingesetzten Systeme einschätzen können und wissen, welche Regeln für ihre Rolle gelten. Die Kompetenz muss zu den tatsächlich genutzten Werkzeugen und Aufgaben passen. Ein einmaliges Standardvideo bildet das selten ab.

Ebenso klar ist, was nicht verlangt wird. Es gibt keine Pflicht, das Wissen der Mitarbeiter zu messen oder abzuprüfen, und es braucht kein Zertifikat [2]. Empfohlen wird lediglich, die durchgeführten Maßnahmen intern zu dokumentieren, etwa als schlichte Liste der Schulungen und Hinweise. Diese Aufzeichnung ist im Ernstfall Ihr Nachweis, dass Sie der Pflicht nachgekommen sind.

Was Artikel 4 nicht bedeutet

Die hohen Sanktionsrahmen der Verordnung, bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes für verbotene Praktiken und bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent für zahlreiche weitere Pflichten, sind an andere Vorschriften geknüpft, nicht an die KI-Kompetenz [1].

Die konkreten Sanktionen für Artikel 4 legen die Mitgliedstaaten fest. In der Praxis dürften Aufsichtsbehörden fehlende KI-Kompetenz eher als erschwerenden Umstand werten, wenn sie andere Verstöße prüfen, als sie isoliert zu verfolgen [4]. Entwarnung ist das trotzdem nicht: Wer seinem Personal keinen kompetenten Umgang mit KI vermittelt, riskiert Datenschutzvorfälle, fehlerhafte Ergebnisse und Haftungsfragen, ganz unabhängig vom AI Act.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Der Einstieg ist unaufgeregter, als die Debatte vermuten lässt. Vier Schritte reichen für eine belastbare Grundlage:

  1. Verschaffen Sie sich einen Überblick, welche KI-Werkzeuge im Haus tatsächlich genutzt werden, auch die inoffiziellen.
  2. Legen Sie fest, welche Rolle welches Kompetenzniveau braucht. Eine Sachbearbeiterin, die Texte prüft, benötigt anderes Wissen als die IT-Leitung.
  3. Vermitteln Sie Grundlagen und Risiken praxisnah an den real eingesetzten Systemen, statt ein Pflichtvideo abzuhaken.
  4. Halten Sie fest, was Sie getan haben.

Für Teams, die Claude im Arbeitsalltag sicher und regelkonform einsetzen wollen, bündeln wir diese Grundlagen in unseren Claude-Schulungen für Entscheider. Nicht jede Qualifizierung muss allerdings über den Arbeitgeber laufen. Wer sich als Einzelperson weiterbilden möchte, etwa über einen Bildungsgutschein, findet mit der geförderten Weiterbildung zum AI Prompt Engineer beim Institute for Digital Education einen passenden Weg.

Häufige Fragen

Gilt die Pflicht auch für kleine Unternehmen?

Ja. Die Unternehmensgröße spielt keine Rolle. Das erforderliche Maß an Kompetenz darf aber zum jeweiligen Kontext passen, ein Zwei-Personen-Betrieb wird anders gefordert als ein Konzern [2].

Wir nutzen nur gelegentlich ChatGPT. Zählt das schon?

Ja. Sobald KI beruflich in Ihrer Verantwortung genutzt wird, sind Sie Betreiber im Sinne der Verordnung [1].

Brauchen wir Zertifikate oder Wissenstests?

Nein. Weder Prüfungen noch Zertifikate sind vorgeschrieben. Ein interner Nachweis der durchgeführten Maßnahmen wird empfohlen [2].

Was droht bei einem Verstoß?

Für Artikel 4 gibt es kein eigenes Bußgeld. Fehlende KI-Kompetenz kann jedoch bei anderen Prüfungen erschwerend wirken, und ab dem 2. August 2026 setzen die Marktüberwachungsbehörden die Vorgaben durch [2][4].

Über den Autor

Stephan Hannach ist zertifizierter Atlassian- und KI-Trainer und begleitet Unternehmen bei der Einführung von Claude und Atlassian-Werkzeugen.

Quellen

  1. Europäische Union: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), insbesondere Artikel 4 und Artikel 3. EUR-Lex. eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj (abgerufen 7. Juli 2026)
  2. Europäische Kommission: „AI Literacy – Questions and Answers“. Shaping Europe’s digital future. digital-strategy.ec.europa.eu (abgerufen 7. Juli 2026)
  3. EU Artificial Intelligence Act, Artikel 4 (KI-Kompetenz), Future of Life Institute. artificialintelligenceact.eu/article/4 (abgerufen 7. Juli 2026)
  4. Travers Smith: „The EU AI Act’s AI literacy requirement – key considerations“. traverssmith.com (abgerufen 7. Juli 2026)
  5. Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung: „Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung“; Deutscher Bundestag, Beschluss vom 11. Juni 2026. bmds.bund.de (abgerufen 7. Juli 2026)

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