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news-informatives · 7. Juli 2026 · Aktualisiert 1. August 2026 · 7 Minuten

KI-Schulungspflicht: Was Artikel 4 des EU AI Act von Unternehmen verlangt

Aus sicherstellen wird unterstützen: Die Digital-Omnibus-Verordnung hat Artikel 4 des EU AI Act neu gefasst. Eine Rechtspflicht bleibt er trotzdem. Was Unternehmen jetzt tun sollten und was niemand von ihnen verlangt.

Autor

Stephan Hannach

Die KI-Kompetenz-Pflicht nach Artikel 4 des EU AI Act gilt seit Februar 2025 und betrifft fast jedes Unternehmen, das KI beruflich nutzt. Seit dem 27. Juli 2026 gilt sie in geänderter Fassung. Was die Regel verlangt, wen sie trifft und was Sie konkret tun sollten.

Wenn das Thema EU AI Act in unseren Schulungen aufkommt, folgt fast immer derselbe Satz: „Das betrifft uns nicht, wir entwickeln ja keine KI.“ Beide Annahmen darin sind falsch.

Eine Pflicht aus der Verordnung gilt bereits seit dem 2. Februar 2025, und sie richtet sich nicht an eine Handvoll KI-Entwickler, sondern an praktisch jedes Unternehmen, dessen Beschäftigte ChatGPT, Microsoft Copilot oder Claude im Arbeitsalltag nutzen.

Gemeint ist die sogenannte KI-Kompetenz nach Artikel 4 der KI-Verordnung, offiziell Verordnung (EU) 2024/1689. In der Praxis hat sich dafür der Begriff KI-Schulungspflicht eingebürgert. Seit dem 27. Juli 2026 gilt der Artikel in einer neuen Fassung, denn die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 hat ihn ersetzt. Weil um diese Pflicht viele Halbwahrheiten kursieren, ordnen wir hier die Fakten ein: was der Text wirklich verlangt, wen er betrifft, seit wann er gilt und was Sie konkret tun sollten.

Was Artikel 4 seit dem 27. Juli 2026 verlangt

Der Wortlaut ist knapp. Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, „um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind“. Zu berücksichtigen sind dabei das Vorwissen der Beteiligten, ihre Aus- und Fortbildung, der Einsatzkontext und die Personen, auf die die Systeme angewendet werden.

Ein Satz ist neu und wichtig: „Diese Verpflichtung verpflichtet Anbieter oder Betreiber nicht, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren.“ Damit steht im Gesetzestext, was vorher Auslegungsfrage war.

Zwei weitere Absätze sind hinzugekommen. Kommission und Mitgliedstaaten sollen die Bemühungen der Unternehmen unterstützen, ausdrücklich auch die von KMU, und die Kommission veröffentlicht praktische Beispiele auf ihrer zentralen Informationsplattform. Das KI-Gremium der Mitgliedstaaten soll Empfehlungen mit gemeinsamen Zielen beschließen. Für Ihre Praxis heißt das: Konkretisierungen kommen, aber sie sind noch nicht da.

Was sich geändert hat und was nicht

Die ursprüngliche Fassung verlangte, „nach besten Kräften“ ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellen. Jetzt ist von unterstützen die Rede. Die Verordnung begründet das in Erwägungsgrund 8 damit, dass strenge Sicherstellungspflichten nicht für jede Art von Anbieter und Betreiber geeignet seien und vor allem kleineren Unternehmen zusätzlichen Aufwand verursachten.

Was gleich geblieben ist, ist ebenso wichtig. Artikel 4 bleibt eine Rechtspflicht, keine Empfehlung. Der Amtstext spricht ausdrücklich von einer Verpflichtung und verlangt, dass Sie Maßnahmen ergreifen. Adressaten sind weiterhin Anbieter und Betreiber. Eine Ausnahme für kleine Unternehmen gibt es auf der Pflichtenseite nicht, der KMU-Bezug steht nur im Förderauftrag an Kommission und Mitgliedstaaten. Wer aus der Änderung liest, er könne das Thema nun liegen lassen, liest etwas hinein, das nicht dort steht.

Wen es betrifft: fast jedes Unternehmen

Der entscheidende Begriff ist „Betreiber“. Die Verordnung definiert ihn als jede natürliche oder juristische Person, die ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet, es sei denn, die Nutzung erfolgt im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit. Sobald Ihr Team also ein KI-Werkzeug beruflich einsetzt, sind Sie Betreiber im Sinne des Gesetzes. Ob Sie die Software selbst gebaut haben, spielt keine Rolle. Diese Definition hat der Digital Omnibus nicht angetastet.

Damit fällt der Großteil der deutschen Wirtschaft unter Artikel 4. Ein Steuerbüro, das Texte mit Copilot entwirft, eine Marketingabteilung, die Claude für Recherchen nutzt, ein Vertrieb, der ChatGPT für Angebotstexte einsetzt: alle drei sind Betreiber. Die Pflicht erstreckt sich zudem auf andere Personen, die in Ihrem Auftrag handeln. Die EU-Kommission zählt dazu ausdrücklich auch Auftragnehmer, Dienstleister und teils Kunden.

Seit wann sie gilt und wer kontrolliert

Hier entsteht die meiste Verwirrung, deshalb sauber getrennt. Die Pflicht selbst ist seit dem 2. Februar 2025 anwendbar, in der neuen Fassung seit dem 27. Juli 2026. Sie ist also kein Zukunftsthema, sondern bereits geltendes Recht.

Die Aufsicht liegt bei den nationalen Marktüberwachungsbehörden. Die Vorschriften über die Marktüberwachung gelten ab dem 2. August 2026, die Sanktionsvorschriften der Verordnung selbst bereits seit dem 2. August 2025. In Deutschland ist die zentrale Rolle seit dem 29. Juli 2026 geklärt: Das Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung ist in Kraft, zentrale Marktüberwachungsbehörde ist die Bundesnetzagentur. Bestehende Fachaufsichten und Zuständigkeiten der Länder bleiben daneben bestehen.

Praktisch heißt das: Die Pflicht gilt, und die systematische behördliche Kontrolle setzt ab dem 2. August 2026 ein.

Was ausreichende KI-Kompetenz konkret heißt

Weil kein fester Lehrplan existiert, hat die EU-Kommission in einem öffentlichen Frage-und-Antwort-Katalog konkretisiert, worauf es ankommt. Die Beschäftigten sollen ein grundlegendes Verständnis davon haben, was KI ist und wie sie funktioniert, die Chancen und Risiken der eingesetzten Systeme einschätzen können und wissen, welche Regeln für ihre Rolle gelten. Die Kompetenz muss zu den tatsächlich genutzten Werkzeugen und Aufgaben passen. Ein einmaliges Standardvideo bildet das selten ab.

Ebenso klar ist, was nicht verlangt wird. Es gibt keine Pflicht, das Wissen der Mitarbeiter zu messen oder abzuprüfen, und es braucht kein Zertifikat. Empfohlen wird lediglich, die durchgeführten Maßnahmen intern zu dokumentieren, etwa als schlichte Liste der Schulungen und Hinweise. Diese Aufzeichnung ist im Ernstfall Ihr Nachweis, dass Sie der Pflicht nachgekommen sind.

Was Artikel 4 nicht bedeutet

Die hohen Sanktionsrahmen der Verordnung, bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes für verbotene Praktiken und bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent für zahlreiche weitere Pflichten, sind an andere Vorschriften geknüpft, nicht an die KI-Kompetenz.

Die konkreten Sanktionen für Artikel 4 legen die Mitgliedstaaten fest. Sie müssen dabei seit jeher die Interessen von KMU und Start-ups sowie deren wirtschaftliches Überleben berücksichtigen, seit dem 27. Juli 2026 zusätzlich die kleiner Midcap-Unternehmen. In der Praxis dürften Aufsichtsbehörden fehlende KI-Kompetenz eher als erschwerenden Umstand werten, wenn sie andere Verstöße prüfen, als sie isoliert zu verfolgen. Entwarnung ist das trotzdem nicht: Wer seinem Personal keinen kompetenten Umgang mit KI vermittelt, riskiert Datenschutzvorfälle, fehlerhafte Ergebnisse und Haftungsfragen, ganz unabhängig vom AI Act.

Und was Artikel 4 nicht mit abdeckt

Wer die KI-Kompetenz geregelt hat, hat noch nicht alles geregelt. Ab dem 2. August 2026 gelten zusätzlich die Transparenzpflichten nach Artikel 50. Als Betreiber trifft Sie davon dreierlei: KI-Bilder und Videos von echten Personen und Orten, veröffentlichte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse und der Einsatz von Systemen, die Emotionen erkennen oder Menschen biometrisch einordnen. Der Hinweis, dass ein Chatbot eine Maschine ist, liegt dagegen beim Hersteller. Anders als Artikel 4 sind diese Pflichten bußgeldbewehrt. Was im Einzelnen zu tun ist, steht in unserem Beitrag zur KI-Kennzeichnungspflicht.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Der Einstieg ist unaufgeregter, als die Debatte vermuten lässt. Vier Schritte reichen für eine belastbare Grundlage:

  1. Verschaffen Sie sich einen Überblick, welche KI-Werkzeuge im Haus tatsächlich genutzt werden, auch die inoffiziellen.
  2. Legen Sie fest, welche Rolle welches Kompetenzniveau braucht. Eine Sachbearbeiterin, die Texte prüft, benötigt anderes Wissen als die IT-Leitung.
  3. Vermitteln Sie Grundlagen und Risiken praxisnah an den real eingesetzten Systemen, statt ein Pflichtvideo abzuhaken.
  4. Halten Sie fest, was Sie getan haben.

Für Teams, die Claude im Arbeitsalltag sicher und regelkonform einsetzen wollen, bündeln wir diese Grundlagen in unseren KI-Schulungen, im Besonderen in den Claude-Schulungen für Entscheider. Wer die Grundlagen im Arbeitsalltag anwenden soll, ist in der Claude-Schulung für Anwender richtig. Nicht jede Qualifizierung muss allerdings über den Arbeitgeber laufen. Wer sich als Einzelperson weiterbilden möchte, etwa über einen Bildungsgutschein, findet mit der geförderten Weiterbildung zum AI Prompt Engineer beim Institute for Digital Education einen passenden Weg.

Häufige Fragen

Ist Artikel 4 durch den Digital Omnibus entfallen?

Nein. Die Pflicht besteht weiter, sie ist seit dem 27. Juli 2026 anders formuliert. Aus der Pflicht, ein ausreichendes Kompetenzniveau sicherzustellen, ist die Pflicht geworden, die Entwicklung der Kompetenz zu unterstützen. Garantieren müssen Sie kein bestimmtes Niveau.

Gilt die Pflicht auch für kleine Unternehmen?

Ja. Die Unternehmensgröße spielt für die Pflicht keine Rolle, eine KMU-Ausnahme enthält Artikel 4 nicht. Das erforderliche Maß darf aber zum jeweiligen Kontext passen, ein Zwei-Personen-Betrieb wird anders gefordert als ein Konzern.

Wir nutzen nur gelegentlich ChatGPT. Zählt das schon?

Ja. Sobald KI beruflich in Ihrer Verantwortung genutzt wird, sind Sie Betreiber im Sinne der Verordnung.

Brauchen wir Zertifikate oder Wissenstests?

Nein. Weder Prüfungen noch Zertifikate sind vorgeschrieben. Ein interner Nachweis der durchgeführten Maßnahmen wird empfohlen.

Was droht bei einem Verstoß?

Artikel 4 steht nicht im Bußgeldkatalog der Verordnung. Die Sanktionen legen die Mitgliedstaaten fest, und sie müssen dabei die Interessen kleiner Unternehmen berücksichtigen. Fehlende KI-Kompetenz kann bei anderen Prüfungen erschwerend wirken.

Über den Autor

Stephan Hannach ist zertifizierter Atlassian- und KI-Trainer und begleitet Unternehmen bei der Einführung von Claude und Atlassian-Werkzeugen.

Hinweis

Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage ein und ist keine Rechtsberatung. Ob und wie eine Pflicht Ihr Unternehmen trifft, hängt vom Einzelfall ab. Bei Zweifeln fragen Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Quellen

Stand aller Angaben: 1. August 2026.

  1. Europäische Union: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), insbesondere Artikel 3, Artikel 4, Artikel 99 und Artikel 113. eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj
  2. Europäische Union: Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI) vom 8. Juli 2026, Amtsblatt vom 24. Juli 2026, insbesondere Artikel 1 Nummer 5, Artikel 1 Nummer 38 und Erwägungsgrund 8. eur-lex.europa.eu
  3. Europäische Kommission: „AI Literacy, Questions and Answers“. digital-strategy.ec.europa.eu
  4. Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-MIG), in Kraft seit dem 29. Juli 2026. bmds.bund.de
  5. Bundesnetzagentur: Marktüberwachung nach der KI-Verordnung. bundesnetzagentur.de

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